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   BSG, 25.02.2022 - B 5 R 203/21 B   

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BSG, 25.02.2022 - B 5 R 203/21 B (https://dejure.org/2022,15590)
BSG, Entscheidung vom 25.02.2022 - B 5 R 203/21 B (https://dejure.org/2022,15590)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - B 5 R 203/21 B (https://dejure.org/2022,15590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn einer Witwerrente; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB VI § 99 Abs. 2 S. 3
    Beginn einer Witwerrente; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

    Auszug aus BSG, 25.02.2022 - B 5 R 203/21 B
    Selbst eine Unkenntnis des Rechts auf Hinterbliebenenrente und der Befristung seiner Ausübung genügt dafür nicht (vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 13 R 44/09 R - SozR 4-1200 § 14 Nr. 13 RdNr 17 und 24) .
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 25.02.2022 - B 5 R 203/21 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 20.01.2021 - B 13 R 5/20 R

    Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente ohne die Berücksichtigung eines

    Auszug aus BSG, 25.02.2022 - B 5 R 203/21 B
    Dabei hätte er sich insbesondere mit dessen Schutzbereich näher befassen müssen (zur Hinterbliebenenrente vgl zuletzt BSG Urteil vom 20.1.2021 - B 13 R 5/20 R - BSGE 131, 202 = SozR 4-2600 § 88 Nr. 4, RdNr 32 mwN) .
  • BSG, 06.04.2021 - B 5 RE 16/20 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 25.02.2022 - B 5 R 203/21 B
    In der Beschwerdebegründung muss deshalb unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG zu dem Problemkreis substantiiert vorgebracht werden, dass zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung gefällt oder durch die schon vorliegenden Urteile und Beschlüsse die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet worden ist (vgl ua Senatsbeschluss vom 6.4.2021 - B 5 RE 16/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B

    Anerkennung von Pflichtversicherungsbeiträgen im Rahmen eines Beitragsregresses

    Auszug aus BSG, 25.02.2022 - B 5 R 203/21 B
    Die Bezeichnung einer solchen Rechtsfrage ist unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (vgl dazu BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 20.10.2021 - B 5 R 230/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 25.02.2022 - B 5 R 203/21 B
    Auf eine vermeintlich fehlerhafte Entscheidung in der Sache kann die Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nicht gestützt werden (vgl BSG Beschluss vom 20.10.2021 - B 5 R 230/21 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 08.04.2020 - B 12 R 45/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung -

    Auszug aus BSG, 25.02.2022 - B 5 R 203/21 B
    Dabei benennt er das Grundrecht aus Art. 14 GG , ohne eine mögliche Grundrechtsverletzung zu begründen (zu den Anforderungen im Einzelnen vgl BSG Beschluss vom 8.4.2020 - B 12 R 45/19 B - juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 15.06.2022 - B 5 R 56/22 B

    Rückforderung einer großen Witwerrente; Grundsatzrüge im

    Mit der Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung im Einzelfall kann eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG jedoch nicht dargetan werden (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BSG Beschluss vom 25.2.2022 - B 5 R 203/21 B - juris RdNr 13 mwN).
  • BSG, 27.04.2022 - B 9 V 43/21 B

    Feststellung eines Chronischen Fatigue-Syndroms als Impfschaden; Grundsatzrüge im

    Die Bezeichnung einer solchen Rechtsfrage ist unverzichtbar, damit das BSG als Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 25.2.2022 - B 5 R 203/21 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 19.04.2023 - B 5 R 168/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    In der Beschwerdebegründung muss deshalb unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG zu dem Problemkreis substantiiert vorgebracht werden, dass zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung gefällt oder durch die schon vorliegenden Urteile und Beschlüsse die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet worden ist (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 25.2.2022 - B 5 R 203/21 B - juris RdNr 10) .
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